- Sa 16. Jan 2010, 14:46
#14225
Hallo ich habe einen Holder ED2 Einachser mit Anhänger auf dem man sitzt.
Laut Typenschild 1956 gebaut.
Das Fahrzeug läuft 13,6km/h und war wahrscheinlich noch nie zugelassen.
Es gilt bei LOF Betrieb die Zulassungsfreiheit.
Versichert ist das bei meiner Betriebshaftpflicht.
Das Fahrzeug hat keine Papiere mehr. Der Anhänger ist ein Eigenbau mit einer DKW Achse ( siehe anderer Beitrag)
Für Fahrten zu Oldtimertreffen ist keine LOF Nutzung gegeben
Ich bräuchte also doch eine Zulassung.
Kann man aufgrund des Typenschildes Papiere ausstellen mit Bestandschutz, oder ist das eine NEUZULASSUNG?
mit heutigen Spielregeln?
Wäre eventuell vielleicht eine 07er Nummer die Lösung?
mfg Bob
Laut Typenschild 1956 gebaut.
Das Fahrzeug läuft 13,6km/h und war wahrscheinlich noch nie zugelassen.
Es gilt bei LOF Betrieb die Zulassungsfreiheit.
Versichert ist das bei meiner Betriebshaftpflicht.
Das Fahrzeug hat keine Papiere mehr. Der Anhänger ist ein Eigenbau mit einer DKW Achse ( siehe anderer Beitrag)
Für Fahrten zu Oldtimertreffen ist keine LOF Nutzung gegeben
Ich bräuchte also doch eine Zulassung.
Kann man aufgrund des Typenschildes Papiere ausstellen mit Bestandschutz, oder ist das eine NEUZULASSUNG?
mit heutigen Spielregeln?
Wäre eventuell vielleicht eine 07er Nummer die Lösung?
mfg Bob